Volksbegehren - Direkt politisch partizipieren?
Beiträge
Auf direktem Weg politisch partizipieren - Das Volksbegehren in Österreich
Das österreichische Volksbegehren – eine Möglichkeit zur politischen Beteiligung
Facts zum Volksbegehren
Das Volksbegehren hat in Österreich inzwischen eine langjährige Tradition und Geschichte. Bereits in der ersten Republik, vor dem zweiten Weltkrieg gab es 1921 und 1931 Volksbegehren auf Grund der Bundesverfassung.
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Suchworte=Volksbegehren&x=0&y=0&Abfrage=Gesamtabfrage
Mit Ende des zweiten Weltkrieges wurde die zweite Republik in Österreich ausgerufen und das Volksbegehren Mitte der 60er Jahre erstmals als Möglichkeit der Bürger und BürgerInnen wieder genutzt. Das Volksbegehren ermöglicht österreichischen StaatsbürgerInnen für sie wichtige, die Allgemeinheit betreffende Themen, direkt vor dem Nationalrat und damit ins Parlament zu bringen. Ein Volksbegehren kommt aber nur dann vor den Nationalrat, wenn es von 100.000 stimmberechtigten BürgerInnen unterzeichnet wird. Das entspricht 0,1% der Wohnbevölkerung (à gemeldete BürgerInnen).
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/1/Seite.320210.html
Es wird als sogenanntes Bottom-up-Instrument für politische Partizipation durch BürgerInnen angesehen. Bottom-up bedeutet im Falle eines Volksbegehrens: von den BürgerInnen zu der gewählten Vertretung direkt ins Parlament – sprich von UNTEN nach OBEN gehend.
Politische Partizipation – in der Kürze
Politische Partizipation bedeutet, sich durch vielfältige Möglichkeiten aktiv an der Politik eines Landes zu beteiligen. Eine Vorstudie zur „Politische Partizipation“ von Dr. Amesberger, die von der BVOG in Auftrag gegeben wurde, zeigt, dass es inzwischen über 70 verschiedene Formen politischer Partizipation gibt. Politische Partizipation beginnt mit der Ausübung des höchst persönlichen Wahlrechts und geht hin bis zum Anfertigen von Plakaten für Demonstrationen, sowie der Teilhabe an diesen. Das Volksbegehren ist hier insofern eine interessante Möglichkeit zur politischen Partizipation, weil es in vielen Fällen nicht bei dem Begehren alleine geblieben ist. Oftmals gründen sich rund um ein Volksbegehren Vereine, die nicht nur das Thema mit Leidenschaft unterstützen, sondern auch betroffene Gruppen zusammenbringen und unterstützen. So hat sich beispielsweise rund um das Frauenvolksbegehren 2.0 ein gemeinnütziger Verein gegründet. Dieser Verein hat die Gesamtorganisation des Volksbegehrens und die dafür notwendig Crowdfunding-Kampagne geplant und durchgeführt.
Wie man selbst ein Volksbegehren einbringen kann, findet man unter:
Volksbegehren in Österreich seit 1964
Das erste Volksbegehren nach dem zweiten Weltkrieg wurde 1964 eingereicht. Es behandelte das Thema „Österreichischen Rundfunk“. Diesem VB folgten 43 weitere, wobei die höchste Zahl an Unterstützungserklärungen 1975 mit dem Volksbegehren zum „Schutz des menschlichen Lebens“ erzielt wurden. 762.664 Unterstützungserklärungen wurden dafür unterschrieben. Im Vergleich dazu bei dem jüngsten Volksbegehren „Don’t smoke“ haben 591.400 Unterstützer unterschrieben.
(https://www.bmi.gv.at/411/Alle_Volksbegehren_der_zweiten_Republik.aspx)
Die Behandlung eines Volksbegehrens erfolgt unabhängig von der Anzahl der Eintragungen und Unterstützungserklärungen. Um es für eine Abstimmung auf die Tagesordnung einer Plenarsitzung (eine Sitzung des Nationalrats an der alle Abgeordneten und auch die Öffentlichkeit teilnehmen können) zu bringen, muss es einen festgelegten Prozess durchlaufen. Wenn für das Volksbegehren die notwendigen Unterstützungserklärungen gesammelt wurden, legt es die Bundeswahlbehörde dem Nationalrat vor. Damit kann es verhandelt werden und damit das auch tatsächlich geschieht, hat es gegenüber allen anderen Anträgen immer Vorrang. Das Volksbegehren wird dann einem thematisch passenden Ausschuss zugewiesen. Es besteht bei diesem Vorgang die Möglichkeit, einen eigenen Unterausschuss oder auch einen generellen, eigenen Ausschuss für das Volksbegehren zu gründen. Diese Zuweisung dient der Vorberatung. Dafür können ExpertInnen herangezogen werden und zudem ist es zwei der Initiatoren des Volksbegehren möglich daran teilnehmen. Nach der thematischen Auseinandersetzung in den Ausschüssen, folgt dann die Behandlung im Nationalrat. Ein Volksbegehren ist jedoch, anders als die Volksabstimmung, nicht bindend für den Nationalrat.
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VOLKBG/index.shtml
Vertiefende Informationen
Auf der Homepage des Bundesministeriums können alle Volksbegehren ab 1964 in einer Auflistung nachgelesen und ab 1996 eingesehen werden. Hier ist bei einigen das parlamentarische Verfahren einsehbar. Die Nachverfolgung, was mit den einzelnen Volksbegehren im Detail passiert ist, würde die Sichtung zahlreicher Plenar- und Ausschussprotokollen erfordern. Diese sind als Stenoprotokolle abrufbar.
https://www.bmi.gv.at/411/Alle_Volksbegehren_der_zweiten_Republik.aspx